Ausbildungswege

In Deutschland und Österreich ist das Berufsbild des/der Kinesiologen/in nicht gesetzlich geschützt oder definiert. Jeder kann damit sich als "Kinesiologe/in" bezeichnen und entsprechend tätig werden, solange er die Gesetze zur Ausübung der Heilkunde und andere gesetzliche Richtlinien erfüllt. Die Ausübung und damit das Bewerben bestimmter Arbeitsmodelle kann aber durchaus durch Urheberrechte und Markenschutz beschränkt sein.

Grunsätzlich lassen sich drei Bereiche der Anwendung unterscheiden:

  • Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker, welche die Kinesiologie als ergänzendes Therapie- und Diagnosesystem nutzen
  • Begleitende Kinesiologen, welche die Kinesiologie als vorwiegende Methode zur Lebens-, Partnerschafts-, Lern- und anderer Beratung nutzen
  • Viele andere Berufe wie Physiotherapeuten, Masseure, Logopäden, Sporttherapeuten, Coaches und andere, welche Methoden der Angewandten Kinesiologie ergänzend nutzen.

Entsprechend dieser Bereiche gibt es auch unterschiedliche Seminar- und Ausbildungsangebote. Das Angebot reicht von kleinen Kursen zur Selbsthilfe bis zu kompletten mehrjährigen Ausbildungsgängen mit zertifziertem Abschluss. Die DGAK (siehe Organisationen) hat z.B. Rahmen für verschiedene Ausbildungrichtungen erstellt, z.B. "Begleitende/r Kinesiologe/in DGAK".

In der Schweiz hat die Kinesiologie eine "quasi"-gesetzlich anerkannte Stellung dadurch erhalten, dass die meisten  Krankenversicherer solche Behandlungen ganz oder teilweise bezahlen. Die Therapeuten müssen sich dafür beim  Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) anmelden und dessen Zulassungsbedingungen erfüllen. Diese Zulassungsbedingungen sehen eine Ausbildung zum/zur "Diplomierte/n Kinesiologen/in" vor, für dessen Ablauf und Inhalt es klare Richtlinien gibt. Zudem müssen sich die entsprechenden Ausbildungsinstitute qualifizieren.

Es gehört zu den Zielen dieses Portals, Informationen über die Ausbildungsrichtlinien und Möglichkeiten in verschiedenen Ländern zusammenzustellen.

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